Fischfangstatistik
Die Fangstatistik kann neu individuell abgefragt werden. Zur Datenabfrage
Mit der 2002 erfolgten Revision des kantonalen Fischereigesetzes fand im Kanton Graubünden auch die Einführung der Fischfangstatistik statt. Fischerinnen und Fischer, die an Bündner Gewässer fischen, sind seither verpflichtet, ihre erzielten Fänge zu protokollieren und das Ergebnis am Ende der Saison dem Amt für Jagd und Fischerei mitzuteilen. Wesentlich beim Führen der Bündner Fangstatistik ist, dass auch die erfolglosen fischereilichen Ereignisse zu dokumentieren sind.
Die Fangstatistik ist ein wesentliches Instrument um einerseits Aussagen zur Bestandesentwicklung zu machen und andererseits wichtige Grundlagen für die Bewirtschaftung der Gewässer zu erhalten.
Sämtliche Daten zur Fischfangstatistik können hier abgefragt werden.
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