Der Revisionskatalog
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Der Revisionskatalog ist eine Sammlung von Ideen, Anregungen und Änderungsvorschlägen zum Fischereibetrieb. Er soll die Diskussionsgrundlage für Anpassungen der Fischereibetriebsvorschriften, des Kantonalen Fischereigesetzes (KFG) oder der Fischereiverordnung bilden.
Die Ideen und Vorschläge können von jedermann eingebracht werden. Entsprechende Eingaben sind schriftlich (Brief, eMail) ans Amt für Jagd und Fischerei oder an den Kant. Fischereiverband zu machen. Die an der Delegiertenverammlung des KFVGR überwiesenen Anträge kommen ebenfalls auf den Revisionskatalog.
Die eingegangenen Ideen und Vorschläge werden von AJF, KFVGR und Fischereibetriebskommission bewertet. Anlässlich der zweimal jährlich stattfindenden Betriebskommissionssitzung werden diese mit dem zuständigen Regierungsrat diskutiert und über deren Umsetzung befunden. Die Umsetzung erfolgt dann unter der Federführung des AJF im entsprechenden rechtlichen Organ (Betriebsvorschriften, Fischereigesetz, Fischereiverordnung).
Änderungen und Ideen können jederzeit eingebracht werden. Aufgrund des Zeitbedarfs für Bewertung, Entscheid und Umsetzung beträgt die Vorlaufzeit für Änderungen in den Betriebsvorschriften rund ein Jahr und diejenige für Anpassungen im Fischereigesetzes etwa eineinhalb Jahre.
Eingaben von Interessengruppen (Fischereivereine, regionale Fischereikonferenzen etc.) werden grundsätzlich höher gewichtet als solche von Einzelpersonen. Neuerungen sollen wenn immer möglich bereits im Vorfeld unter den Fischern diskutiert und breit abgestützt sein.
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