Reglement Petri-Heil Wettbewerb
Im Petri-Heil Wettbewerb werden drei Fischer ausgezeichnet, welche in der laufenden Fangsaison den schwersten Fisch gefangen haben.
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder des Kantonalen Fischereiverbands Graubünden.
Jeder Teilnehmer kann pro Saison nur mit einem Fisch am Wettbewerb teilnehmen.
Folgende Fischarten sind am Wettbewerb zulässig: Bach- und Regen- bogenforellen, Seeforellen (Rheinlanken und kanadische Seeforellen "Namaycush"), Äschen, Bach und Seesaiblinge welche aus den Gewässern gefangen wurden, die mit der Fischereibewilligung des Kantons Graubünden befischbar sind.
Wettbewerbsteilnehmer senden umgehend ein gutes Lichtbild ihres Fanges mit Angabe des Gewichtes (Gewicht auf das Gramm genau), Länge und Umfang sowie Bekanntgabe des Köders und des Fangortes an den Kantonalpräsidenten. Die erwähnten Angaben müssen durch ein Vorstandsmitglied der Stammsektion oder durch den Fischereiaufseher beglaubigt werden.
Der Sieger des Petri-Heil Wettbewerbs ist Fischerkönig des kommenden Jahres und gewinnt den Wanderpreis. Der Fischerkönig und die zwei nächstplazierten erhalten je einen gravierten Zinnbecher und werden im Jahresbericht des Kantonalen Fischereiverbandes Graubünden bekannt gegeben.
Der Wanderpreis geht nach dreimaligem, ununterbrochenem oder fünfmaligem Gewinn mit Unterbruch in den Besitz des Siegers über. Die Meldepflicht für den endgültigen Gewinn obliegt der Stammsektion.
Als Aufsicht amtet der Vorstand des Kantonalen Fischereiverbandes Graubünden.
Anmeldungen, die nicht bis zum 30. November des laufenden Jahres (Poststempel) beim Kantonalpräsidenten eingetroffen sind, werden nicht am Wettbewerb teilnehmen.
Trin Mulin, 31. März 2001
FÜR DEN KANTONALEN FISCHEREIVERBAND GRAUBÜNDEN
Der Präsident: Felix Domeni
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